Die Rahmenbedingungen sind geklärt!
Die Ampel-Koalition hat sich in wegweisenden Verhandlungen auf eine abschließende Fassung des Gesetzes zur Cannabis-Legalisierung verständigt. Die Änderungen versprechen einen Paradigmenwechsel, der von langjährigen Unterstützern als historischer Meilenstein betrachtet wird.
Die geplante Gesetzgebung wird nun flexibler gestaltet, insbesondere hinsichtlich der Konsumverbote. Diese sollen im Umkreis von Schulen und ähnlichen Einrichtungen auf 100 Meter reduziert werden, im Vergleich zu den ursprünglich vorgesehenen 200 Metern.
Bezüglich des Eigenanbaus werden die Regeln ebenfalls gelockert. Künftig wird der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt sein, im Vergleich zu den bisherigen 25 Gramm. Strafbarkeit tritt erst ab 60 Gramm im privaten Raum und ab 30 Gramm im öffentlichen Raum ein. Darunter wird der Besitz lediglich als Ordnungswidrigkeit betrachtet.
Eine weitere Entlastung betrifft Strafvorschriften und Bußgelder, die auf „angemessene Größenordnungen“ reduziert werden. Maximalbußgelder sollen von 100.000 auf 30.000 Euro gesenkt werden. Experten des Bundesverkehrsministeriums sollen bis Ende März einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr vorschlagen.
Kappert-Gonther betont, dass die Verhandlungen praxisnahe Regelungen geschaffen haben, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten. Trotz der Entkriminalisierung bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahren weiterhin verboten.
Ursprüngliche Pläne, Cannabis in lizenzierten Geschäften zu verkaufen, werden vorerst nicht umgesetzt. Die Cannabis-Legalisierung ist ein bedeutendes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Der dazugehörige Gesetzentwurf wird intensiv diskutiert, und eine abschließende Verabschiedung im Bundestag steht noch aus. Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten, wobei der ursprünglich geplante Jahreswechsel nicht mehr realisierbar ist. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bestätigte, dass ein Inkrafttreten nun im Frühjahr angestrebt wird.
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